Voraussetzungen für die Laserbehandlung
- Mindestalter 18 Jahre. Das Auge muss „ausgewachsen“ sein.
- Keine größere Veränderung der Fehlsichtigkeit in den letzten zwei Jahren.
- Manche Augenerkrankungen können eine Lasik-Behandlung ausschließen. Unser Ärzte-Team klärt dies in einer Voruntersuchung.
- Die Altersweitsichtigkeit wird durch Laserbehandlung nicht beeinflusst, d. h. Sie müssen auch nach der Behandlung zum Lesen weiterhin eine Lesebrille tragen, wenn Sie bereits alterssichtig sind.
Durch Lasik können folgende Fehlsichtigkeiten korrigiert werden:
- Kurzsichtigkeit bis max.: - 10 dpt
- Weitsichtigkeit bis max.: + 5 dpt
- Astigmatismus (Stabsichtigkeit): 4 dpt
Neben der Höhe der Fehlsichtigkeit wird bei der Operationsplanung auch der Durchmesser der Pupille bei Dunkelheit berücksichtigt.
Wir beraten Sie gerne über Ihre individuellen Erfolgsaussichten.